Für die menschlich-humanitäre und integrative Betreuung sorgt in unserer Gemeinde seit dem 1. Januar 2016 eine Asylkommission. Geleitet wird sie von Walter Weber. Menschen mit Ausweis N sind in keine spezifischen Hilfs- und Ausbildungsprogramme eingebunden sind, darum gilt ihnen das besondere Augenmerk, in Bezug auf ein anständiges und lebenswertes Leben, das eine grundsätzliche Lebensqualität und tragende Strukturen voraussetzt.

Damit dies gelingen kann, braucht es Freiwillige und es muss mit der Gesellschaft und den Bürgern der Gemeinde nachhaltig und intensiv kommuniziert werden. Verständnis und Unterstützung können nur dann entstehen, wenn Ängste, Vorurteile und Ablehnung durch entsprechende, ständige Informationen abgebaut werden und die Menschen, unabhängig davon, wie lange sie in unserer Gemeinde leben müssen oder dürfen, einigermassen in die Gemeinde integriert sind.

Ziele/Aufgaben
  • Vernetzung der verschiedenen Akteure
  • Begleitung der Asylbewerber durch Begleitgruppe sicherstellen: Ansprechpersonen für Anliegen an der Infrastruktur und der Wohnungssituation (Triage), Patenschaften, persönliche Begleitung
  • Seelsorgerliche Begleitung sicherstellen
  • Planung und Koordination von Aktivitäten im Dorf bezüglich Integration
  • Planung und Koordination freiwilliger Lernprogramme
  • Ev. zusätzliche finanzielle Unterstützung für einzelne/Familien in Absprache mit dem Sozialamt
Aufgaben für die Gemeinden:

Nach dem Aufenthalt in den kantonalen Zentren leben die Asylsuchenden in den Gemeinden. Die Gemeinden sorgen für die Unterbringung und die Betreuung der Asylsuchenden. Die Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) koordiniert die Asylaufgaben der Gemeinden. Arbeit, Gesundheit, Bildung, Wohnen und Essen sind dabei die Stichworte. Konkret:

  • Unterbringung der Asylbewerber (N und auch danach bei B/NEE/F)
  • Wohnungen
  • Sozial-, resp. Nothilfe;
  • Gesundheitliche Versorgung; Krankenkasse
  • Bildung/Integration: Deutschkurse
  • Berufsabklärungen

Man kann grob zwischen gesetzlicher/juristischer und menschlich/humanitärer Betreuung unterscheiden.

Grundsatz: Ein anständiges und lebenswertes Leben zu führen gelingt nur, wenn eine grundsätzliche Lebensqualität und eine tragende Struktur vorhanden sind. Das bedingt eine koordinierte Betreuung auf unterschiedlichen Ebene und durch verschiedene Akteure.

Das Sozialamt oder eine vom Sozialamt beauftragte Firma übernimmt hauptsächlich die administrativen, finanziellen und juristischen Aufgaben:

  • Unterbringung der Asylbewerber
  • Krankenversicherungswesen
  • Vermittlung der vorgeschriebenen Lernprogramme: Deutschkurse
  • Vermittlung REPAS
  • Vermittlung WTL
  • Auszahlung der Lebenshaltungskosten
  • Aufträge an Gemeinderat für Werkdienst bei nötigen Reparaturen
  • Juristische Betreuung